Die folgenden Angaben gelten für Wohngebäude mit Bauantrag bis zum 31.12.1994 oder älter
Maßnahme | Typ | Förderbetrag | max. Förderbetrag Beratungskosten |
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Vor-Ort-Energieberatung | Ein-/ Zweifamilienhaus | 400,00 € | 50% |
Vor-Ort-Energieberatung | Mehrfamilienhaus > 3 Wohneinheiten | 500,00 € | 50% |
zusätzliche Stromberatung | Wohngebäude | 50,00 € | 50% |
Thermografieaufnahme pro Bild/maximal | Wohngebäude | 25,00 €/100,00€ | 50% |
Weiterführende Informationen unter: BAFA
Maßnahme | Typ | Förderbetrag | max. Förderbetrag Beratungskosten |
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Baubegleitungszuschuß Energieeffizient sanieren (Progr. 151) oder Einzelmaßnahme (Progr. 152) |
pro Wohneinheit | bis 4.000,00 € |
50% |
Weiterführende Informationen unter: KfW-Förderbank
Förderprogramme der KfW: KfW-Förderprogramme