Ralf Schmauder | Kompetent Betreut Beraten Begutachtet

Mögliche Förderungen*

1. BAFA Energieberatung

Die folgenden Angaben gelten für Wohngebäude mit Bauantrag bis zum 31.12.1994 oder älter

Maßnahme TypFörderbetragmax. Förderbetrag Beratungskosten
Vor-Ort-Energieberatung Ein-/ Zweifamilienhaus 400,00 € 50%
Vor-Ort-Energieberatung Mehrfamilienhaus > 3 Wohneinheiten 500,00 € 50%
zusätzliche Stromberatung Wohngebäude 50,00 € 50%
Thermografieaufnahme pro Bild/maximal  Wohngebäude 25,00 €/100,00€ 50%

Weiterführende Informationen unter: BAFA

2. BAFA-Förderung "Erneuerbare Energieen"

Richtlinie zur Förderung: Richtlinie Energiesparberatung 2009

3. KfW- baubegleitende Energieberatung

Maßnahme TypFörderbetragmax. Förderbetrag Beratungskosten
Baubegleitungszuschuß Energieeffizient sanieren (Progr. 151) oder Einzelmaßnahme (Progr. 152)
pro Wohneinheit  bis 4.000,00 €

50%

Weiterführende Informationen unter: KfW-Förderbank
Förderprogramme der KfW: KfW-Förderprogramme