Neubauten |
Bedarfsausweis |
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.November 1977 gestellt worden ist |
Bedarfsausweis |
Wohnungebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn sie gemäß dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder später auf diesen Stand gebracht wurde |
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis |
Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen |
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis |
Nichtwohngebäude |
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis |
Kleine Gebäude unter 50 m² sowie denkmalgeschützte Gebäude |
kein Energieausweis erforderlich |