Ralf Schmauder | Kompetent Betreut Beraten Begutachtet

Energieausweis

Leistungen (Wohngebäude)

  • Erstellen von Verbrauchsausweisen
  • Erstellen von Bedarfsausweisen nach vereinfachtem oder exaktem Verfahren
  • Energieausweise mit Dena-Gütesiegel (nach Richtlinien der Deutschen Energie Agentur)
  • Wärmebrückennachweise nach DIN 4108 bzw. Wärmebrückenkatalogen und/ oder detailliert berechnet.

Ein Energieausweis ist auszustellen bei

  • Neubauten
  • Nutzerwechsel (Verkauf, Neuvermietung/ -verpachtung)
  • Beantragung öffentlicher Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen

Der Energieausweis wird benötigt von

  • Betreibern öffentlicher Gebäude
  • Gebäudeeigentümer (im Falle von Nutzerwechsel oder Verkauf)

Wer darf den Energiepass verlangen

  • Potentielle Mieter/ Pächter
  • Gebäudeeigentümer (im Falle von Nutzerwechsel oder Verkauf)

Wie lange ist der Ausweis gültig

  • 10 Jahre ab Ausstellungsdatum