Energieausweis
Leistungen (Wohngebäude)
- Erstellen von Verbrauchsausweisen
- Erstellen von Bedarfsausweisen nach vereinfachtem oder exaktem Verfahren
- Energieausweise mit Dena-Gütesiegel (nach Richtlinien der Deutschen Energie Agentur)
- Wärmebrückennachweise nach DIN 4108 bzw. Wärmebrückenkatalogen und/ oder detailliert berechnet.
Ein Energieausweis ist auszustellen bei
- Neubauten
- Nutzerwechsel (Verkauf, Neuvermietung/ -verpachtung)
- Beantragung öffentlicher Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen
Der Energieausweis wird benötigt von
- Betreibern öffentlicher Gebäude
- Gebäudeeigentümer (im Falle von Nutzerwechsel oder Verkauf)
Wer darf den Energiepass verlangen
- Potentielle Mieter/ Pächter
- Gebäudeeigentümer (im Falle von Nutzerwechsel oder Verkauf)
Wie lange ist der Ausweis gültig
- 10 Jahre ab Ausstellungsdatum